FAQ mit der Kategorie Betreiber

Warum braucht ein Betreiber ein Geschäftskonto bei der GLS Bank?

Wir müssen das vom Ladenden eingezogene Geld technisch auf einem Konto der GLS Bank gutschreiben. Theoretisch wäre es natürlich auch denkbar, dass wir dieses Geld anschließend weiter auf ein drittes Konto einer fremden Bank durchleiten. Dies löst aber bei jedem Ladevorgang doppelte Buchungskosten und zusätzliche interne Abstimmungskosten der treuhänderischen Sammelkonten aus, so dass ein Betreiber-Konto bei der GLS Bank immer günstiger ist.

Tags: Betreiber, Konto, Geschäftskonto, Betreiberkonto,

Wieso wird jeder Ladevorgang über den Buchungsposten zusätzlich bepreist?

Ein Ladepunkt-Betreiber zahlt für die Nutzung des Giro-e Backends nur einmalig einen Betrag für die Ersteinrichtung und keine zusätzliche Software-Miete für Giro-e.

Neben den monatlichen Kontoführungsgebühren für das spezielle Betreiber-Geschäftskonto bei der GLS Bank wird nur für jede erfolgreich abgerechnete Ladenutzung ein Buchungsposten auf dem Konto berechnet. Der Betreiber zahlt für den Einsatz von Giro-e somit nur dann, wenn er auch gleichzeitig Erträge generieren kann. Wir halten dies für eine sehr faire Lösung. Zusätzlich könnte der Buchungsposten wahlweise als Startgebühr voll an den Ladenden weitergeleitet werden.

Tags: Betreiber, Konto, Geschäftskonto, Betreiberkonto, Buchungsposten, Preis,

Wird mit der Startgebühr ein kurzer Ladevorgang nicht unattraktiv?

Betreiber können Giro-e sehr umfassend konfigurieren. So ist es auch möglich, dass Beträge unterhalb eines gewissen Ladevolumens oder Kurzzeit-Ladungen gar nicht abgerechnet werden. In diesem Moment verschenkt der Betreiber einerseits den Strom an den Ladenden, wird gleichzeitig aber auch nicht mit dem Buchungsposten auf dem GLS Konto bepreist.

Letztlich liegt die jeweilige Einstellung aber im Ermessen des Betreibers. Und ein Nutzer kann für sich beurteilen, ob eine Kurzzeitladung dann rechnerisch sinnvoll ist.

Tags: Startgebühr, Betreiber, Kunde, Kurzladung, Ladevorgang,

Welche Unterstützung gibt es für eine halböffentliche Nutzung?

Die Abrechnungsplattform von Giro-e ist so ausgelegt, dass auch Modelle mit Dienstwagenflotten in Unternehmen oder rabattierte Kundenprogramme konfiguriert werden können. Damit kann zum Beispiel für bestimmte Personengruppen die Nutzung eigener Ladepunkte kostenlos gestellt werden.

Externe Dritte bezahlen an den selben Ladepunkten des Unternehmens erst einmal ganz normal, außer sie werden (während des Ladevorgangs) über eine einfache Freigabemaske auf "kostenlos für eine Ladung" gesetzt. Damit können Besucher zum Stromladen eingeladen werden.

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An welchen Ladesäulen funktioniert Giro-e?

Im ersten Quartal 2018 wurde die Schnellladesäule von EBG compleo an der GLS Bank in Bochum eingebunden. Für April/Mai ist die Anbindung einiger AC-Ladesäulen geplant.

Nach dieser Pilotierung können voraussichtlich zum Ende des zweiten Quartals 2018 weitere Säulen des Herstellers EBG aktiviert werden, soweit deren Betreiber die Bezahlung mit der kontaktlosen Bankkarte anbieten wollen. Im Laufe des Jahres sollen dann die Ladesäulen weiterer Hersteller und Betreiber eingebunden werden.

Jeder interessierte Ladesäulen-Hersteller bekommt von uns Informationen, wie eine Bankkarte ausgelesen wird. Nach dem Abgleich der bankfachlichen Anforderungen mit den verbauten Hardware-Modulen in der Säule kann dann festgestellt werden, ob der Ladepunkt Giro-e-fähig ist und umprogrammiert werden kann. EBG compleo Ladesäulen entsprechen bereits jetzt den Vorgaben.

Sie werden auf der Giro-e Webseite eine Suchfunktion zu den Standorten finden.

Tags: Ladesäulen, Liste, Verbreitung, Karte,

Kennt die GLS zur IBAN den Namen und die Adresse?

Bei einem Einzug vom Girokonto wird durch die technische Übertragung von der Karte ausschließlich die IBAN benötigt. Der Name des Kontoinhabers steht nicht im Datensatz. Somit kennt die GLS Bank von Ladenden grundsätzlich erst einmal keine personenbezogenen Informationen.

Dies ändert sich erst, wenn sich der Inhaber der Girokarte bewusst bei Giro-e mit seinen Daten im Portal registriert, um kostenlose Zusatzleistungen wie Ladestatistiken und Rechnungsstellung nutzen zu können.

Nutzt der Ladende eine GLS Bank Girokarte, dann wäre eine Verknüpfung theoretisch möglich – dies ist aber im Giro-e Kernsystem dennoch nicht vorgesehen.

Die Weitergabe von Namen und Adressdaten an den jeweiligen Betreiber der Ladeinfrastruktur ist zusätzlich nur vorgesehen, wenn dies explizit in den Stammdateneinstellungen vom Nutzer erlaubt wird.

Tags: Kunde, Ladevorgang, IBAN, Abrechnung, Adresse, Datenschutz,

Kann eine gestohlene oder verlorene Girokarte unerlaubt zum Laden genutzt werden?

Ja, grundsätzlich ist mit einer gestohlenen Karte eine Aufladung möglich. Der fällige Betrag wird erst einmal vom „falschen“ Konto eingezogen.

Der echte Inhaber kann dem selbstverständlich widersprechen. Dadurch wird eine Rücklastschrift ausgelöst und die Karte ist dauerhaft für die weitere Nutzung automatisch gesperrt. Das Risiko für diesen Ausfall trägt nach aktuellen Planungen die GLS Bank, nicht der Betreiber der Ladeinfrastruktur.

Tags: Sicherheit, Security, Girokarte, Diebstahl,