Ist ein ergänzender Zeitpreis und Startpreis sinnvoll?

Diese Fragen zur Abrechnung von Ladevorgängen bewegen sowohl die Nutzer*innen als auch die Betreiber von Ladeinfrastruktur immer wieder stark und polarisieren schnell. Oder soll doch ausschließlich nur nach kWh abgerechnet werden?

Rein aus Sicht des Eichrechtes ist klar: die Hauptabrechnung muss über die abgegebene Strommenge in kWh ermittelt werden, die wiederum nur mit geeichten Zählern und unfälschbar signierten Datensätzen nachzuweisen ist. Weitere Nebenbestandteile wie der Startpreis und ein Zeitpreis als Park-Äquivalent sind aber zulässig. Dabei gilt für die Messung der Zeit das sogenannte Parkuhren-Privileg: eine nicht geeichte Uhr darf für die Messung von Zeiträumen verwendet werden. Ein Wechsel von Tarifen zu festem Zeitpunkt bedarf hingegen einer genau gehenden Uhr, die wiederum dem Eichrecht unterliegt. Weiterhin wären dann im Abrechnungsbeleg ausreichend klare Teilrechnungen mit Zählerzwischenständen zu erstellen.

Wir haben in einer Tabelle verschiedene Abrechnungsvarianten gegenüber gestellt. Alle Beträge sind rein brutto kalkuliert für den schnellen Überblick. Ein Betreiber muss hier natürlich weiter ins Detail gehen. Der Einkaufspreis ist angenommen für energieintensivere Unternehmen wie Hotels, Gastronomieketten oder Dienstleistungsunternehmen mit >500 Arbeitsplätzen, genau die, die aktuell (halböffentliche) Ladepunkte für Mitarbeitende und Gäste installieren wollen.

Damit wird deutlich, dass eine kombinierte Abrechnung mit allen Preisbestandteilen zu einer fairen Behandlung aller beteiligten Parteien führt: der Betreiber bekommt eine halbwegs stabile Einnahmequelle, die Nutzer*innen müssen bei langsam ladenen Fahrzeugen etwas mehr bezahlen, Ladesäulen werden weniger als kostengünstiger Parkplatz missbraucht und Ladepunkte werden schneller wieder frei. So lange Ladepunkte ein „knappes Gut“ und nicht im Überfluss vorhanden sind, kann eine Belegungssteuerung über Preiskomponenten sinnvoll sein.

Für unsere Giro-e-Betreiber haben wir das Excelblatt im Download-Bereich des Giro-e-Backends bereit gelegt. Interessenten können die Tabelle via vertrieb@giro-e.de bei uns anfordern.

Jeder Betreiber kann in Giro-e selbst entscheiden, welche Preiskomponenten an welchem Standort genutzt werden sollen.

Giro-e Beispielrechnung Preisbestandteile Auswirkungen