PTB bestätigt Giro-e als Ad-Hoc-Bezahlverfahren

Die aktuelle Baumusterprüfbescheinigung der Ladesäulen von Compleo Charging Solutions mit dem Speicher- und Anzeigemodul „SAM®“ enthält explizit auch Giro-e als Ad-Hoc-Bezahlverfahren zum punktuellen Laden. Die Prüfung hat sämtliche Prozessschritte eines Ladevorgangs durchleuchtet. Hier die für Giro-e wesentlichen Auszüge der Begründung:

Geprüft wurde „Punktuelles Laden ohne Dauerschuldverhältnis in Abwesenheit einer der Parteien des Geschäftsvorganges.[…] Der vertrauenswürdige dauerhafte Nachweis [einer eichrechtskonformen Messwertverwendung] […] kann beim punktuellen Laden mittels (kontaktloser) Zahlungskarte über den Kontoauszug erfolgen“.

Und in der Prozessbeschreibung wird dazu ausgeführt: „Die Authentifizierung des Kunden an einer Ladeeinrichtung erfolgt […] durch eine RFID-fähige Zahlungskarte (z.B. kontaktlose Girokarte). Auf Basis der Personenidentifizierungsdaten aus der Zahlungskarte werden transaktions- bzw. vertragsabhängige Personenidentifizierungsdaten (z.B. SEPA-ID) generiert […] und mit den Messwerten aus den MID-Zählern zusammengeführt.“

Die PTB bestätigt damit zu 100% unsere Herangehensweise an eine pseudonyme und möglichst sparsame Datenhaltung bei gleichzeitiger nachvollziehbarer Identifizierung.

Damit sind alle aktuellen Ladesäulen von Compleo Charging Solutions mit SAM®-Modul, sowohl für die AC Normalladung als auch für die DC Schnellladung (voraussichtlich ab Ende Q1/2020 verfügbar), voll eichrechtskonform mit Giro-e einsetzbar.

Hier geht es zur Pressemitteilung von Compleo Chargins Solutions.