Allgemeine Geschäftsbedingungen

Parkstrom GmbH
Carla Serinek
Karl-Marx-Allee 71, 10243 Berlin
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Allgemeine Bedingungen für die Nutzung  von Ladeplätzen und Ladesystemen für Elektrofahrzeuge

 

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ladeverträge

  1. Parkstrom führt für Inhaber von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge (nachfolgend „Betreiber“) als beauftragter Dienstleister den technischen und kaufmännischen Betrieb der Ladesysteme durch.
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung des vom Kunden gewählten Ladeplatzes des Betreibers sowie für das Laden des Elektrofahrzeugs des Kunden mit Ladeenergie auf dem Ladeplatz.
  3. Die Geltung etwaiger AGB des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese werden vom Betreiber ausdrücklich anerkannt.

II. Berechtigung zur Ladeplatznutzung

  1. Der Betreiber gewährt dem Kunden die Möglichkeit, das von ihm geführte Elektrofahrzeug auf dem Ladeplatz mit elektrischer Energie zu laden.
  2. Voraussetzung der Nutzung des Ladesystems ist eine erfolgreiche Authentifizierung des Kunden an der Ladesäule mit einem für die Nutzung des konkreten Ladepunktes zugelassenen Authentifizierungsmedium (z.B. Ladekarte bzw. Ladechip, EC- oder Kreditkarte, Lade-App) sowie eine entsprechende Autorisierung.
  3. Der Ladeplatz darf nur für das Laden eines Elektromobils im Sinne der Ladesäulenverordnung genutzt werden. Die Nutzung des Ladeplatzes zu anderen Zwecken, insbesondere zum Parken eines nur mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs bzw. zum bloßen Parken ist untersagt.
  4. Das Ladesystem darf nur entsprechend der nachfolgenden Bestimmungen genutzt werden:
    1. Der Anschluss anderer elektrischer Verbraucher als Elektrofahrzeuge ist untersagt.
    2. Vor der Benutzung eines Ladepunktes hat der Kunde das Ladesystem auf etwaige erkennbare Schäden hin zu überprüfen, die der Sicherheit des Ladesystems oder des Ladevorganges entgegenstehen könnten, insbesondere auf Vandalismusschäden. Sind derartige Beschädigungen erkennbar, so darf der Kunde den Ladevorgang nur beginnen, wenn ihm dies vom Betreiber bzw. der Parkstrom erlaubt wird. Steht eine Telefonhotline nicht zur Verfügung oder ist dort niemand erreichbar, der über die gefahrlose Möglichkeit des Ladens entscheidet, erfolgt ein etwaiges Laden auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde haftet zudem dem Betreiber für Schäden, die dem Betreiber durch eigenmächtige Nutzung eines erkennbar beschädigten Ladesystems entstehen. Über etwaige vom Kunden selbst verursachte Schäden hat der Kunde den Betreiber unverzüglich zu informieren.
    3. Zum Laden eines Elektrofahrzeuges dürfen nur zugelassene, geprüfte, unbeschädigte und technisch funktionsfähige Kabel und Steckvorrichtungen verwendet werden.
    4. Der Kunde hat sich zu vergewissern, ob für den vom Kunden genutzten Ladeplatz auf Hinweisschildern zeitliche oder sonstige Nutzungsbeschränkungen vorgesehen sind (z.B. auf einem Hinweisschild am Parkplatz, am Ladeplatz oder auf dem Ladesystem), und diese ggf. zu beachten.
    5. Soweit keine besondere Regelung für die Nutzung des vom Kunden genutzten Ladeplatzes getroffen ist, hat der Kunde den Ladeplatz unverzüglich nach Beendigung des Ladevorganges zu räumen. Soweit der Betreiber für den Parkplatz eine Höchstzeit zur Nutzung vorgesehen hat, ist diese zu beachten.
    6. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen in Ziffer 3., sowie Ziffer 4.5 ist der Betreiber berechtigt, vom Kunden je angefangene Parkstunde eine Strafentgelt von EUR 10,00 zu verlangen, mindestens jedoch EUR 30,00; ungeachtet dessen ist der Betreiber bzw. Parkstrom als dessen Dienstleister berechtigt, das Fahrzeug des Kunden kostenpflichtig für den Kunden abschleppen zu lassen, im Falle von Ziffer 4.5 Satz 2 soweit der Kunde die erlaubte Ladezeit um mehr als 30 Minuten überzogen hat.
  1. Der Betreiber ist ferner berechtigt, bei missbräuchlicher Nutzung des Ladeplatzes bzw. des Ladesystems den Zugang zu dem Ladeplatz sowie zu dem Ladesystem für den Kunden zu sperren.

III. Laden / Ladeleistung

  1. Der Ladevorgang beginnt nach der Autorisierung des Kunden und endet mit der Abmeldung des Kunden vom Ladepunkt. Das Messergebnis wird dem Kunden nach Ende des Ladevorgangs auf dem Display der Ladesäule angezeigt (soweit vorhanden). Zusätzlich ist ein Abruf der Messwerte per Webzugang zeitnah möglich. Über die Abrechnung des Ladevorgangs erhält der Kunde bei Zahlung über eine Bankkarte einen Nachweis im Verwendungszweck des Umsatzes.
  2. Die dreiphasige Ladeleistung des Ladepunktes beträgt maximal 22 kW. Der Betreiber behält sich vor, die Ladeleistung je Ladepunkt des Betreibers jederzeit zu ändern. Eine Mindestladeleistung wird nicht zugesagt. Diese kann sich zum Beispiel infolge eines Lastmanagements ändern, um Lastspitzen zu vermeiden, oder durch eine automatische Regulierung aufgrund der sich in dem Ladesystem entwickelnden Temperaturen. Zudem hängt die Ladeleistung von Faktoren wie dem Lader im Fahrzeug des Kunden und dem Ladekabel ab.
  3. Ziffer III.2. Sätze 2 bis 4 gelten bei DC-Ladesystemen entsprechend.
  4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass gemäß Ziff. 5.1 Abs. 5 TAB 2007 (Ausgabe 2011) der einphasige Anschluss nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig ist. Bei der einphasigen Nutzung des Fahrzeugstroms über die vorhandene Netzanschlussverbindung darf die Bemessungsscheinleistung mit maximal 20 A nicht überschritten werden.

IV. Abrechnung der Nutzung des Ladesystems / SEPA-Mandat der Parkstrom

  1. Die Abrechnung der Nutzung des Ladesystems erfolgt je nach Art der Authentifizierung des Kunden
  • über den Elektromobilitätsprovider (EMP) des Kunden,
  • durch Einziehung vom Konto des Kunden beim Laden über QR-Code oder App oder über etwaig nutzbare vergleichbare Direktbezahlsysteme (Debit- oder Kreditkarten).

Insoweit gelten neben diesen AGB die vom Kunden mit diesen Dienstleistern getroffenen Vereinbarungen über deren Leistungen und Abrechnungsweise.

  1. Im Falle der Bezahlung mit Debit-Karte (Verfahren Giro-e) erteilt der Kunde dem Betreiber bzw. Parkstrom mit erneutem Vorhalten der Girokarte nach der Authentifizierung ein SEPA-Lastschriftmandat, autorisiert damit Parkstrom, Gläubiger-ID: DE81ZZZ00002156470 - IBAN: DE14 4306 0967 1227 5765 00 Zahlungen vom genutzten Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen und weist sein Kreditinstitut an, die von dem Betreiber bzw. Parkstrom für den Betreiber gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen, falls dessen Erhebung unberechtigt war. Es gelten dabei die mit der jeweiligen Bank vereinbarten Bedingungen.
  2. Der Betreiber bzw. Parkstrom hat auf anfallende Gebühren der Service-Dienstleister (Roaming-Anbieter, Elektromobilitätsprovider, Zahlungsvermittler usw.) keinen Einfluss. Derartige zusätzliche Kosten trägt der Kunde. Die Höhe der Kosten muss der Kunde von diesen Dienstleistern erfragen.
  3. Bei unberechtigten Rücklastschriften hat der Kunde eine Aufwandspauschale von EUR 3,00 zu tragen, bei höheren Kosten, die dem Betreiber entstehen, diese Kosten. Dem Kunden steht die Möglichkeit offen, darzulegen, dass dem Betreiber ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Betreiber wird auf Verlangen des Kunden die Berechnung der Pauschale offenlegen. Weitergehende Ansprüche des Betreibers bzw. von Parkstrom bleiben unberührt.

V. Datenschutz

Die Speicherung und Verwendung der Daten erfolgt unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (DSGVO). Einzelheiten zur Verwendung der personenbezogenen Daten sind in den Datenschutzhinweisen am Ende dieser AGB zu entnehmen.

VI.  Leistungsumfang

  1. Der Betreiber ist nicht verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle zur Erbringung der Services erforderlichen technischen Voraussetzungen durchgehend und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für die Lieferung elektrischer Energie und die Kommunikationsverbindung zwischen den vom Betreiber genutzten IT-Komponenten und der verwendeten Software für das Betrieb des Ladesystems (CPMS) sowie des Elektrofahrzeugs. Insbesondere kann es vorkommen, dass der Betreiber bei Unterbrechungen und Unregelmäßigkeiten der Stromversorgung, Störungen des Internets und bei Unterbrechungen infolge erforderlicher Reparatur- und Wartungsarbeiten an der eingesetzten Hard- bzw. Software für den Zeitraum der Störung/Unterbrechung das Ladesystems bzw. die Ladeenergie nicht bereitstellen kann.
  2. Der Betreiber ist auch nicht verpflichtet dafür zu sorgen, dass ein Ladeplatz zum Zeitpunkt der Ankunft des Kunden nicht durch ein anderes Fahrzeug belegt ist.

VII. Haftung

  1. Der Betreiber haftet nicht für den Fall, dass der Kunde sein Fahrzeug nicht an dem vom Betreiber bzw. Parkstrom betriebenen Ladesystem laden kann.
  2. Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz, soweit der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder wenn der Betreiber schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Gleiches gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel an dem Ladeplatz und dem Ladesystem, die Schäden beim Kunden hervorrufen können.
  3. Verletzt der Betreiber leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht und verursacht dadurch dem Kunden einen Sach- oder Vermögensschaden, so ist die Haftung des Betreibers der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen.

VIII. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

IX. Allgemeine Regelungen

  1. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Berlin.
  2. Dieses Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl unberührt bleiben zwingende Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers nach dem an seinem gewöhnlichen Aufenthalt geltenden Recht, wenn das Recht der Bundesrepublik Deutschland im konkreten Fall dahinter zurückbleibt.
  3. Erfüllungsort ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Geschäftssitz des Betreibers.

 

Datenschutzhinweise

  1. Geltungsbereich

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Nutzung des vom Betreiber bereitgestellten, vom Kunden gewählten „Ladeplatzes“ (mit einem Ladesystem ausgestatteter Parkplatz) sowie für das Laden des Elektrofahrzeugs des Kunden mit Ladeenergie auf dem Ladeplatz, soweit der Betreiber (bzw. Parkstrom als Dienstleister des Betreibers) personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet.

  1. Datenverarbeitung

Im Rahmen der Nutzung des Ladesystems werden durch den Betreiber selbst grundsätzlich keine personenbezogenen Daten des Kunden verarbeitet, eine Bereitstellung von personenbezogenen Daten für den Betreiber ist also grundsätzlich nicht erforderlich. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen der Abrechnung der Nutzung des Ladesystems durch Parkstrom sowie durch den Dienstleister, von dem der Kunde sein Authentifizierungs- und Autorisierungsmedium (Ladetransponder wie Ladekarte/Lade-Chip)  enthalten hat; bezüglich dieses Dienstleisters gelten ausschließlich die Datenschutzhinweise dieses Dienstleisters.

Dem Betreiber ist es grundsätzlich nicht möglich, im Rahmen etwaiger Geschäftsbeziehungen zu den Dienstleistern eines Kunden den Kunden zu identifizieren. Der Betreiber erhält in der Regel keinen Zugriff auf diesbezügliche Daten.

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreiber ist nur zu folgenden Zwecken denkbar,

  • zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b DSGVO);
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Betreiber unterliegt (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c DSGVO);
  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, sofern kein Grund zur Annahme besteht, dass der Betroffene ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Verarbeitung oder Weitergabe seiner Daten hat (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f DSGVO).

In den vorgenannten Fällen werden vom Betreiber nur die erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden erhoben, das können sein: Vor- und Nachname, Anschrift, Kontaktdaten, ggf. Abrechnungsdaten.

  1. Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten

In den vorgenannten Fällen kann es zu einer Weitergabe personenbezogener Daten an Dienstleister kommen, über die die Nutzung des Ladesystems bereitgestellt und/oder abgerechnet wird.

Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt im Übrigen nur in folgenden Fällen:

  • sofern zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich und kein Grund zur Annahme besteht, dass der Betroffene ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse am Unterbleiben der Weitergabe seiner Daten hat (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f DSGVO);
  • es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe im Zusammenhang mit behördlichen Anfragen, gerichtlichen Anordnungen oder Rechtsverfahren.
  1. Dauer der Verarbeitung

Sofern personenbezogene Daten durch den Betreiber bzw. Parkstrom verarbeitet werden, werden diese im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, die zwischen zwei bis zehn Jahren liegen. In jedem Fall erfolgt eine Speicherung bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche.

  1. Betroffenenrechte

Der von einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreiber betroffene Kunde hat im Falle einer erteilten Einwilligung das Recht auf Widerruf dieser Einwilligung. Ein Widerruf ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erteilten Verarbeitung (keine Rückwirkung des Widerrufs). Der Betroffene hat das Recht, im Rahmen der DSGVO auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) zu erhalten. Ferner hat er nach Maßgabe der DSGVO Anspruch auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung (Art. 18 DSGVO) und Übertragung (Art. 20 DSGVO) seiner personenbezogenen Daten.  Er hat zudem das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde in begründeten Fällen zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Seine Rechte nach der DSGVO kann er per E-Mail oder schriftlich geltend machen. Folgende Aufsichtsbehörde ist am Sitz der Parkstrom zuständig: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstraße 219, 10969 Berlin.

  1. Kontaktdaten von Parkstrom als Dienstleister des Betreibers

Parkstrom GmbH, Karl-Marx-Allee 71, 10243 Berlin - info@parkstrom.de - https://www.parkstrom.de

Stand 28.01.2022

Zahlungsbedingungen

GLS Mobility GmbH
Ihr Kontakt
Christstr. 9, 44789 Bochum
+49 234 6220 -1203
support@giro-e.de

Mit erneutem Vorhalten der Girokarte erteilt der Nutzer dem Betreiber ein SEPA-Lastschriftmandat, autorisiert damit den Betreiber, Zahlungen vom genutzten Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen und weist sein Kreditinstitut an, die von dem Betreiber gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen, falls dessen Erhebung unberechtigt war. Es gelten dabei die mit der jeweiligen Bank vereinbarten Bedingungen.